Laborabzug: Wartung, Sicherheit und aktuelle Normen
Ein Laborabzug schützt Mitarbeiter vor gefährlichen Dämpfen, Gasen und Partikeln. Doch nur ein regelmäßig gewarteter Abzug erfüllt diese Schutzfunktion zuverlässig. Trotzdem wird die Wartung in vielen Laboren vernachlässigt – oft aus Zeitdruck oder Unkenntnis der gesetzlichen Vorgaben. Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Pflichten bestehen, was bei einer Wartung geprüft wird und wie Sie als Verantwortlicher auf der sicheren Seite bleiben.
Warum ist die Laborabzug-Wartung Pflicht?
Der Betrieb von Laborabzügen unterliegt in Deutschland strengen Regelungen. Die Grundlage bilden die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 526) sowie die berufsgenossenschaftlichen Informationen (DGUV Information 213-850, ehemals BGI 850-0). Aus diesen Regelwerken ergibt sich eine klare Pflicht: Laborabzüge müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb. Das bedeutet konkret: Er muss sicherstellen, dass Abzüge funktionstüchtig sind, die vorgeschriebenen Luftgeschwindigkeiten eingehalten werden und die Prüfungen dokumentiert sind. Verstöße können nicht nur zu Unfällen führen, sondern auch arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.
DIN EN 14175: Der europäische Standard für Laborabzüge
Die Normenreihe DIN EN 14175 definiert Anforderungen an Konstruktion, Herstellung und Prüfung von Laborabzügen. Sie gliedert sich in mehrere Teile:
Teil 1: Begriffe
Legt die einheitliche Terminologie fest und schafft die Grundlage für die weiteren Normteile.
Teil 2: Anforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit
Definiert Mindestanforderungen an die Rückhaltung, die Frontschiebermechanik und die Konstruktion. Hier werden die sogenannten Containment-Tests beschrieben, die belegen, dass ein Abzug Gefahrstoffe zuverlässig zurückhält.
Teil 3: Baumusterprüfverfahren
Beschreibt die standardisierten Prüfverfahren, denen ein Abzugstyp vor der Markteinführung unterzogen wird. Unser Laborabzug CC-30 ist nach diesen Verfahren geprüft und zertifiziert.
Teil 7: Prüfungen nach Aufstellung und Wartung
Besonders relevant für den Betrieb: Dieser Teil regelt, welche Prüfungen vor Ort durchgeführt werden müssen – sowohl nach der Erstaufstellung als auch im Rahmen wiederkehrender Wartungen.
Welche Wartungsintervalle gelten?
Die DGUV Information 213-850 empfiehlt eine jährliche Überprüfung als Mindestintervall. Je nach Nutzungsintensität, Gefahrstoffklassen und betrieblichen Gegebenheiten können kürzere Intervalle sinnvoll sein.
Darüber hinaus sollten Nutzer eine tägliche Sichtprüfung durchführen:
- Läuft die Lüftung?
- Ist der Frontschieber leichtgängig?
- Gibt es ungewöhnliche Geräusche?
- Sind keine Gegenstände im Abzug abgestellt, die den Luftstrom behindern?
Diese einfachen Maßnahmen erhöhen die Sicherheit erheblich und helfen, Defekte frühzeitig zu erkennen.
Was wird bei einer professionellen Wartung geprüft?
Eine fachgerechte Wartung durch qualifiziertes Personal umfasst deutlich mehr als nur eine Sichtprüfung. Zu den typischen Prüfpunkten gehören:
Lufttechnische Prüfung
- Messung der Einströmgeschwindigkeit am Frontschieber (Sollwert in der Regel 0,3 bis 0,5 m/s)
- Prüfung der Luftverteilung im Abzugsinnenraum
- Funktionstest der Frontschieber-Überwachung und der akustischen bzw. optischen Alarme
Mechanische Prüfung
- Leichtgängigkeit und Sicherung des Frontschiebers
- Zustand der Dichtungen und Führungsschienen
- Prüfung der Arbeitsplatte auf Beschädigungen oder chemische Angriffe
Elektrische und medientechnische Prüfung
- Funktionstest der Beleuchtung und Steckdosen
- Prüfung der Gas- und Wasseranschlüsse auf Dichtheit
- Kontrolle der Sicherheitsabschaltungen
Dokumentation
Jede Wartung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Dieses Protokoll ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und muss aufbewahrt werden. Im Falle einer Betriebsprüfung oder eines Unfalls ist diese Dokumentation entscheidend.
Praxistipps für mehr Sicherheit am Laborabzug
- Wartungsvertrag abschließen: Ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb stellt sicher, dass Intervalle eingehalten und Ersatzteile rechtzeitig beschafft werden.
- Mitarbeiter schulen: Alle Labormitarbeiter sollten wissen, wie ein Abzug korrekt bedient wird – insbesondere die richtige Frontschieber-Stellung während der Arbeit.
- Keine Lagerung im Abzug: Laborabzüge sind keine Lagerorte. Chemikalienflaschen und Geräte im Abzugsinnenraum stören den Luftstrom und reduzieren die Schutzwirkung.
- Auffälligkeiten sofort melden: Ungewöhnliche Geräusche, Gerüche oder eine spürbar reduzierte Absaugung sind Warnsignale, die umgehend gemeldet werden sollten.
- Prüfplakette beachten: Nach jeder Wartung wird eine Prüfplakette angebracht. Ist diese abgelaufen, sollte umgehend eine Wartung beauftragt werden.
Caspar Labora: Ihr Partner für Laborabzug-Wartung
Als Hersteller des Laborabzugs CC-30 und erfahrener Laborservice-Dienstleister kennen wir jedes Detail unserer Abzüge – und auch die gängigen Modelle anderer Hersteller. Unser Service-Team führt jährliche Wartungen, Reparaturen und Nachrüstungen bundesweit durch. Alle Prüfungen werden normgerecht dokumentiert.
Mehr zu unserem Leistungsspektrum finden Sie auf der Seite Laborservice. Technische Daten zu unseren Abzugsserien finden Sie unter Laborabzüge.
Sie möchten Ihre Laborabzüge warten lassen oder haben Fragen zur Wartungspflicht? Nehmen Sie Kontakt mit unserem Service-Team auf – wir beraten Sie gerne und erstellen ein individuelles Wartungsangebot.